Fragen und Antworten

 

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Auflassung

Es handelt sich um eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar, ist der Verkäufer immer noch der Eigentümer der Immobilie, denn er ist im Grundbuch eingetragen.

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks (Immobilie) oder grundstücksgleichen Rechts.

Brutto Rauminhalt (Kubatur)

Der Begriff wird auch synonym für den umbauten Raum benutzt, der bei der Wertermittlung für Gebäude eine Rolle spielt. Das Wort Kubatur leitet sich vom lateinischen Begriff Kubus (Würfel) ab, wird im heutigen Sprachgebrauch für Gebäude jeder beliebigen Form gebraucht.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. Er soll einen Vergleich zwischen den Immobilien ermöglichen. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit dem 1. Mai 2014, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige angeben.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das Recht, eine Immobilie auf fremdem Grundstück zu bauen oder zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein.

Geldwäschegesetz

Die Geldwäsche bezeichnet den Vorgang, durch den die wahre Herkunft illegal erzielter Einnahmen verschleiert werden soll. Dabei werden beispielsweise Einnahmen aus dem Drogenhandel „gewaschen“, indem diese in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt und so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register. In dem die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Grundschuld

Kreditgeber (Finanzdienstleister, Banken etc.) lassen sich im Rahmen einer Baufinanzierung (Kauf) eine Grundschuld im Grundbuch als Absicherung eintragen. Die Höhe entspricht in der Regel der vereinbarten Darlehenssumme. Damit erhält das Kreditinstitut Grundpfandrechte an der Immobilie. Das heißt, die Immobilie kann nicht ohne die Zustimmung der Bank verkauft oder gekauft werden. Bei Zahlungsunfähigkeit hat der Kreditgeber das Recht, Haus oder Grund durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu verwerten.

Gutachten

Ein Immobiliengutachten stellt dar, was eine Immobilie wert ist. Es beschreibt unter anderem den Zustand der Immobilie und führt etwaige Baumängel oder Instandsetzungen auf.

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler ist das Bindeglied zwischen Eigentümer und Interessent. Der Immobilienmakler vermittelt ein Objekt und steht dabei beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) mit Rat und Tat zur Seite. Entsteht durch die Vermittlung des Maklers ein Vertrag, steht ihm eine Provision zu. Diese wird auch Courtage oder Honorar genannt.

Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten bei einem Immobilienkauf zählen die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklergebühren. Weitere Erwerbsnebenkosten können aber auch Sanierungskosten, Baunebenkosten und Finanzierungskosten darstellen.

Liegenschaftskarte

Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden als Kartendarstellung abgegeben und beinhalten u. a. die Flurstücksgrenzen, Grenzpunkte, Gebäudegrundrisse, die tatsächliche Nutzung und optional die Bodenschätzungsangaben. Sie ist mit ihrem Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.

Maklerhonorar

Ist die vertraglich vereinbarte Provisionshöhe für jede Partei diese kann zwischen 2 % bis 4 % des Kaufpreises liegen. Beim Immobilienverkauf bezahlen in der Regel der Verkäufer und Käufer jeweils 50 % der Maklerprovision. Bei Beauftragung zur Vermietung oder auch zur Kaufsuche der Besteller (Bestellerprinzip). Bei einem Immobilienverkauf kann es auch möglich sein, dass der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt.

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht ist ein jahrhundertealtes, deutsches Recht und geht weit über das übliche Wohnrecht hinaus. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann lebenslang gelten oder befristet sein. Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, Ihre Immobilie zu verkaufen und trotzdem weiter darin wohnen zu bleiben.

Notar- und Gerichtskosten

In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Im Durchschnitt summieren sie auf etwa 1,5% - 2% der Kaufsumme, wobei etwa 1% -1,5% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen.

Notarieller Kaufvertrag

Der notarielle Kaufpreis ist der Preis, den ein Käufer für den Kauf eines Eigentumsobjekts an einen Verkäufer zahlt. Der Kaufpreis wird im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags vereinbart und beurkundet. Ein notarischer Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger und verbindlicher Vertrag, der vor einem Notar beurkundet wird.

Teilungserklärung

In der Teilungserklärung wird die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer regelt. Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.

Widerrufserklärung

Es bedeutet, dass Makler zum Beispiel ein Exposé nur dann an Kunden versenden dürfen, wenn diese auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verzichten. Ansonsten müsste der Makler 14 Tage mit dem Versand warten und könnte erst dann seine Dienstleistung anbieten.

Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung wird unter anderem benötigt, um die Fläche beim Bau des Hauses oder der Wohnung darzustellen. Auch wird das Dokument für einen Bauantrag verwendet.

Die Wohnflächenberechnung dient dazu, einem Käufer oder Mieter oder gegenüber einer Bank beim Antrag eines Immobiliendarlehns die Größe der entsprechenden Immobilie nachzuweisen.

 

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